Auch US-österreichische Doppelstaatsbürger unterliegen in den USA der Verpflichtung eine US-Einkommensteuererklärung einzureichen. Darüber hinaus sind Auslandskonten von US-Staatsbürgern mittels FBAR der Behörde zu melden und die entsprechenden Einkünfte in der US-Steuererklärung anzugeben.
Durch die Meldeverpflichtungen der österreichischen Banken und anderen Institutionen an die US-Behörden empfehlen wir eine korrekte Abwicklung der US-Steuer um Probleme bereits im Vorhinein zu vermeiden.
Unser Partner Mag. Paul Hollaus hat einen Artikel betreffend den Neuerungen im US-Steuerrecht im Rahmen der jüngsten Steuerreform 2018 verfasst (publiziert im Magazin SWI 2/2018, Linde Verlag).