Neues zu Ansässigkeitsbescheinigungen
Mit einer Ansässigkeitsbescheinigung kann ein (ausländischer) Steuerpflichtiger nachweisen, dass er im jeweiligen DBA-Partnerstaat von Österreich steuerlich „ansässig“ ist, und somit die Begünstigungen des DBA in Anspruch nehmen kann. Die Ansässigkeitsbescheinigung ist ein amtliches österreichisches Formular (ZS-QU 1 und ZS-QU 2), welches von der zuständigen ausländischen Stelle (ausländisches Finanzamt) zu bestätigen ist. In der Praxis weigern. . . weiterlesen