Einkommen- und Körperschaftsteuersätze 2024

Bei der Einkommensteuer wird die 3. Tarifstufe mit 1.1.2024 dauerhaft auf 40 % gesenkt (im Jahr 2023 Mischsteuersatz von 41 %). Zusätzlich kommt es 2024 bedingt durch die Abschaffung der kalten Progression zu einer Anhebung der Tarifstufen zwischen 6,6 % und 9,6 %.

Die Tarifstufen und die Grenzsteuersätze 2024 betragen daher:

Tarifstufen

(Einkommen in Euro)

Grenzsteuersatz
2024
0,00 bis 12.816,00                     0%
über 12.816,00 bis 20.818,00                   20%
über 20.818,00 bis 34.513,00                   30%
über 34.513,00 bis 66,612,00                   40%
über 66.612,00 bis 99.266,00                   48%
über 99.266,00 bis 1 Mio.                   50%
über 1.000.000                   55%

Der Körperschaftsteuersatz beträgt ab dem Jahr 2024 23 Prozent (im Jahr 2022: 25 Prozent, im Jahr 2023: 24 Prozent) vom steuerpflichtigen Einkommen (Gewinn), unabhängig von dessen Höhe. (so genannte Flat Tax)