Bei der Einkommensteuer wird die 3. Tarifstufe mit 1.1.2024 dauerhaft auf 40 % gesenkt (im Jahr 2023 Mischsteuersatz von 41 %). Zusätzlich kommt es 2024 bedingt durch die Abschaffung der kalten Progression zu einer Anhebung der Tarifstufen zwischen 6,6 % und 9,6 %.
Die Tarifstufen und die Grenzsteuersätze 2024 betragen daher:
Tarifstufen (Einkommen in Euro) |
Grenzsteuersatz 2024 |
0,00 bis 12.816,00 | 0% |
über 12.816,00 bis 20.818,00 | 20% |
über 20.818,00 bis 34.513,00 | 30% |
über 34.513,00 bis 66,612,00 | 40% |
über 66.612,00 bis 99.266,00 | 48% |
über 99.266,00 bis 1 Mio. | 50% |
über 1.000.000 | 55% |
Der Körperschaftsteuersatz beträgt ab dem Jahr 2024 23 Prozent (im Jahr 2022: 25 Prozent, im Jahr 2023: 24 Prozent) vom steuerpflichtigen Einkommen (Gewinn), unabhängig von dessen Höhe. (so genannte Flat Tax)