Sozialversicherung: Werte 2021

Die folgenden Sozialversicherungswerte sind ab dem Jahr 2021 geplant (Kundmachung im BGBl ist erst geplant, daher handelt es sich um voraussichtliche Werte):

Arbeitnehmer:

Höchstbemessungsgrundlage: 5.550 EUR (14 mal)

Geringfügigkeitsgrenze: 475,86 EUR monatlich

Unternehmer/(Neue)Selbständige:

Höchstbemessungsgrundlage: 6.475 EUR pro Monat

Kleinunternehmergrenze: 5.710,32 EUR Einkommen/Jahr