Die folgenden Sozialversicherungswerte sind ab dem Jahr 2021 geplant (Kundmachung im BGBl ist erst geplant, daher handelt es sich um voraussichtliche Werte):
Arbeitnehmer:
Höchstbemessungsgrundlage: 5.550 EUR (14 mal)
Geringfügigkeitsgrenze: 475,86 EUR monatlich
Unternehmer/(Neue)Selbständige:
Höchstbemessungsgrundlage: 6.475 EUR pro Monat
Kleinunternehmergrenze: 5.710,32 EUR Einkommen/Jahr