Wie bereits in unserem BLOG berichtet, tauscht Österreich mit anderen Staaten Informationen über bestehende Finanzkonten aus (basierend auf dem Common Reporting Standard CRS welches in Österreich durch das GMSG umgesetzt wurde). Dies soll zur Erhöhung der Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen beitragen, die im Ausland erzielte Kapitalerträge in den jeweiligen heimatlichen (Ansässigkeits-)Staaten ordnungsgemäß deklarieren sollen. Durch die ordnungsgemäße Deklarierung soll die Steuerhinterziehung verringert werden.
Der Austausch der relevanten Finanz-Informationen (u.a. Kontostand, Steuernummer, Erträge) erfolgt in Österreich auf Basis des “Gemeinsamer Meldestandard Gesetz” (GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015). In diesem ist geregelt, mit welchen Staaten Österreich einen Informationsaustausch über bestehende Finanzkonten durchführt. Diese Staaten werden im Gesetz als “teilnehmende Staaten” bezeichnet und sind durch Verordnung (VO) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu benennen.
Die “teilnehmenden Staaten” sind einerseits alle Mitgliedsstaaten aus der Europäischen Union (d.h. mit allen EU Staaten werden Finanz-Informationen ausgetauscht). Des weiteren ist im GMSG normiert, dass das BMF laufend eine Liste veröffentlicht, in dem (auch alle weiteren) am Informationsaustausch teilnehmenden Staaten angeführt werden(§ 91 Z 2 GMSG). Derzeit umfasst die Liste mehr als 100 Staaten, mit denen Österreich Informationen austauscht. Diese Liste wird im Verordnungsweg laufend aktualisiert (§ 91 Z 2 GMSG).
Im Mai wurde vom BMF wieder eine aktualisierte Staatenliste veröffentlicht (BGBl. II Nr. 234/2020 vom 28.5.2020, Stand 1. Mai 2020). Neu (im Jahr 2020) in die Staatenliste mit aufgenommen wurden Brunei Darussalam, Ecuador, Dominica und Marokko. Österreich tauscht also auch mit diesen vier Staaten zukünftig Informationen von Finanzkonten von im jeweils anderen Staat ansässigen Steuerpflichtigen aus (im Jahr 2019 sind neu hinzugekommen: Antigua und Barbuda, Cook Inseln, Honkong, Panama, Saint Lucia, Türkei).
Die Neuaufnahmen von diesen teilweise doch exotischen Staaten (Brunei Darussalam ist beispielsweise ein winziges Sultanat auf der Insel Borneo in Südostasien) zeigt auf, dass das Netz für den steuerlichen Austausch von Finanz-Informationen immer enger gespannt wird. Wir empfehlen daher eine ordnungsgemäße Versteuerung aller ausländischen Einkünfte im Rahmen der österreichischen Steuererklärung durchzuführen. Sollten Sie dabei unsere Unterstützung benötigen können Sie uns gerne kontaktieren.
Neue “teilnehmende Staaten” nach § 91 GMSG (Kalenderjahr 2020):
Brunei Darussalam, Dominica, Ecuador, Marokko
Für den Meldezeitraum 2019 erstmals an das Finanzamt zu melden (die gesammelten Informationen gemäß § 4 Abs. 2 und Abs 3 GMSG):
Antigua und Barbuda, Cook Inseln, Hongkong, Panama, Saint Lucia, Türkei
Stand ab 1.5.2020