Für viele in Deutschland eingesetzte Arbeitskräfte lohnt es sich, auf freiwilliger Basis eine deutsche Einkommensteuererklärung einzureichen. Dies kann (für den Fall das keine Verpflichtung besteht), bis zu 4 Jahre im Nachhinein durchgeführt werden. Die Frist für die Einkommensteuererklärung 2015 läuft daher Ende 2019 aus. Sollten Sie für 2015 in Deutschland noch eine Einkommensteuererklärung abgeben wollen um so zu einer Steuer-Gutschrift zu kommen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir können Sie diesbezüglich unterstützen.
Sollte eine Steuererklärung verpflichtend einzurechen sein (weil zB auch Einkünfte erzielt werden, die nicht in Deutschland der Steuerpflicht unterliegen), muss die Steuererklärung bis Ende des folgenden Kalenderjahres eingereicht werden (d.h. die Steuererklärung 2018 muss bis 31.12.2019 eingereicht werden). Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, verlängert sich diese Frist um 2 Monate (d.h. die Steuererklärung 2018 kann bis 28.2.2020 eingereicht werden).