Vor der Wahl im September kamen im Parlament eine Reihe von neuen Gesetzen zur Abstimmung. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick, was beschlossen wurde und wie der Stand bei dem Inkrafttreten der Gesetze ist (die Gesetze wurden mittlerweile im Bundesgesetzblatt kundgemacht).
Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020, BGBl. I 91/2019)
Das AbgÄG enthält die neuen Gesetze bzw. folgende Änderungen:
– Digitalsteuergesetz 2020 (Teil des AbgÄG 2020)
Dieses Gesetz enthält die Bestimmungen über die Besteuerung von Online-Werbeumsätzen (“Digi-TAX”). Diese werden zukünftig mit 5 % der österreichischen Werbeumsätze besteuert. Der Digi-TAX unterliegen nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 750 Mio. EUR und inländischen Werbeumsätzen von mindestens 25 Mio. EUR.
– EU-Meldepflichtgesetz (Teil des AbgÄG 2020)
Mit diesem Gesetz wird die EU-Richtlinie über die Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen in österreichisches Recht transferiert (eine EU Richtlinie muss im Gegensatz zu einer EU Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden; eine EU Verordnung wirkt unmittelbar).
– Änderung des Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Finanzstrafgesetz und der Bundesabgabenordnung (Teil des AbgÄG 2020). Des weiteren wird das Gemeinsame-Meldestandardgesetz (GMSG), Finanzausgleichsgesetz und das EU-Amtshilfegesetz durch das AbgÄG 2020 geändert.
Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020, BGBl. 103/2019)
Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG, BGBl. 104/2019)
Dieses enthält die Änderungen bzw. Neuerungen folgender Gesetze:
Durch das FORG werden die österreichischen Finanzämter zum “Finanzamt Österreich” zusammengeschlossen (durch Änderungen in der Bundesabgabenordnung BAO). Außerdem wird mit diesem Gesetz das “Amt für Betrugsbekämpfung” eingerichtet und die bisherig selbständigen Zollämter zum “Zollamt Österreich” zusammengefasst.
– Gesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung (Teil des FORG).
EU-Finanz-Anpassungsgesetz (EU-FinAnpG 2019, BGBl. I 62/2019)
Bereits im Juli 2019 wurde das EU-FinAnpG im Bundesgesetzblatt kundgemacht . Mit diesem Gesetz wird die EU Richtlinie 2017/1852 über das Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in österreichisches Recht umgesetzt. Im Rahmen des EU-FinAnpG wird ein gesetzliches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Österreich und anderen (EU-)Staaten, die durch Anwendung und Auslegung von Abkommen (insbesondere Doppelbesteuerungsabkommen und des EU-Schiedsübereinkommen) entstehen, festgelegt (z.B.: Das Mutterunternehmen X-AG hat seinen Sitz im EU-Mitgliedstaat A. Das Tochterunternehmen Y-AG hat seinen Sitz im EU-Mitgliedstaat B. Eine Streitigkeit zwischen beiden EU-Mitgliedstaaten A und B über die Auslegung oder Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens liegt im Anwendungsbereich dieses Gesetzes).
Anwenden der neuen Bestimmungen
Zu beachten ist, dass nicht jedes Gesetz bzw. neue gesetzliche Bestimmung mit 1.1.2020 anzuwenden ist. Je nach Bestimmung kann sich auch ein anderer Anwendungszeitpunkt ergeben. Das EU-FinAnpG ist bereits mit 1. September 2019 in Kraft getreten und ist hinsichtlich Streitfragen anwendbar, die in einem Besteuerungszeitraum ab dem 1.1.2018 aufgetreten sind (gilt also rückwirkend!).