SV-Abkommen mit Albanien

Wie bereits in den News vom 3. März 2017 berichtet, hat Österreich mit Albanien ein Abkommen über Soziale Sicherheit (“SV-Abkommen”) abgeschlossen. Nach der nun mehr erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. III Nr. 154/2018) tritt das Abkommen mit 1. Dezember 2018 in Kraft.

“Highlights”

Das Abkommen umfasst von österreichischer Seite die Rechtsvorschriften über die Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung. Auf albanischer Seite umfasst das Abkommen unter anderem die Pensions- und Krankenversicherung.

Das SV-Abkommen regelt, dass bei einer Entsendung bis zu 24 Monaten weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaates (= Wohnortstaates) anzuwenden sind. Anschließend wechselt die SV-Pflicht in den Tätigkeitsstaat.

Versicherungszeiten, die in einem Staat erworben wurden, werden für den Leistungsanspruch im anderen Staat angerechnet.

Insgesamt ist das SV-Abkommen mit Albanien ein weiterer Schritt hin zu einer rechtssicheren Abwicklung von Entsendungen in den süd-osteuropäischen Raum. In der Praxis zeigt sich nämlich, dass oftmals die Belastung mit Sozialabgaben ein höheres Problem für die entsendenden Unternehmen darstellt als die Lohnsteuer. Das vorliegende SV-Abkommen sollte nunmehr helfen, im Verhältnis zu Albanien diesbezüglich eine höhere Rechtssicherheit zu erlangen.