Mit 1.1.2015 ist das verschärfte Lohn- und Sozialdumpingbetrugsgesetz (LSDB-G) in Kraft getreten. Ziel dieses Getztes ist es, für faire Verhältnisse auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zu sorgen. Das Gesetz wendet sich sowohl an österreichische Arbeitgeber, als auch an ausländische Arbeitgeber, die Mitarbeiter nach Österreich entsenden. Für letztgenannte Gruppe gilt der Grundsatz, dass die entsprechenden österreichischen Mindestvorschriften bezüglich Lohn- und Sozialversicherung nicht unterschritten werden dürfen.
Das zuständige Ministerium (Sozialministerium) hat zu dem Gesetz nun einen Erlass erstellt. Dieser soll helfen, das Gesetz verständlicher zu machen, und die Rechtsansicht des Ministeriums darzustellen. Die Aussagen des Erlasses gelten rückwirkend zum 1.1.2015.
Für ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Österreich entsenden und daher dem LSDB-G unterliegen, gibt es zwei große Themenbereiche zu beachten. Der erste Themenbereich betrifft die Entlohnung der nach Österreich entsendeten Mitarbeiter. Hier ist zu beachten, dass das nach dem entsprechenden Kollektivvertrag oder vergleichbarem Gesetz zu zahlende Entgelt dem entsendeten Mitarbeiter bezahlt wird. Der Entgeltbegriff ist sehr weit ausgestaltet, und umfasst neben den laufenden Bezügen auch Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge. Als zweiter Themenbereich kann die Dokumentation genannt werden. Hier ist zu beachten, dass die nach dem LSDB-G vorgesehenen Unterlagen in Österreich bereit gehalten werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Dienst- und Entsendungsverträge, Bestätigungen über die Sozialversicherung (z.B. A1) und Lohndokumente. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Dokumentation die Bereithaltung von umfangreichen Materialien notwendig macht.
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