Grundregel:
Mit 1.4.2016 wird die Umsatzsteuer für Nächtigungen von derzeit 10% auf 13% erhöht. Dies gilt grundsätzlich für alle Umsätze, die nach dem 31.3.2016 ausgeführt werden, demnach für alle Nächtigungen ab 1.4.2016.
Übergangsregel:
Für alle Umsätze ab dem 1.4.2016 bis inklusive 31.12.2017 darf weiterhin der Steuersatz von 10% angewendet werden, wenn hierfür noch vor dem 1.9.2015 eine Anzahlung des Gastes erfolgt.
Fazit: Neben der verlängerten Abschreibung auf Gebäude (bisher 33 Jahre, nunmehr 40 Jahre) wird mit der Erhöhung der Umsatzsteuer auf Nächtigungen von 10% auf 13% die Tourismusbranche im Rahmen der Steuerreform 2015/16 weiter belastet.