Das zwischen Österreich und Montenegro unterzeichnete Doppelbesteueurngsabkommen (DBA) ist ab 1.1.2016 anwendbar. Das DBA orientiert sich in den Grundsätzen am OECD-Musterabkommen. Zur Vermeidung der Doppelbesteueurng ist von österreichischer Seite die Befreiungsmethode vereinbart (bis auf den Passiveinkünften, welche wie auch im OECD-Musterabkommen der Anrechnungsmethode unterliegen).
In Österreich ansässige Personen unterliegen der Steuerpflicht in Mazedonien, falls sie a) sich mehr 183 Tage in Mazedonien aufhalten, oder b) einen mazedonischen Arbeitgeber haben, oder c) auf einer mazedonischen Betriebsstätte zum Einsatz kommen.
Österreichische Unternehmen zählen zu den größten ausländischen Investoren in Mazedonien. Die Anwendbarkeit des DBA ab 2016 zielt darauf ab, diesen Unternehmen eine steuerliche Rechtssicherheit zu schaffen. Generell ist es zu begrüßen, dass diese “Lücke” im österreichischen DBA-Netz geschlossen wird.