Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ist Teil der Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Die Liste umfasst Länder, die ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nicht nachgekommen sind, und Länder, die sich geweigert haben, dies zu tun. Es stehen 11 Länder und Gebiete auf der Liste.
Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln, Vanuatu.
Damit die EU-Liste wirksam sein kann, ist es wichtig, dass die EU-Mitgliedstaaten wirksame Abwehrmaßnahmen sowohl im Steuerbereich als auch in anderen Bereichen anwenden. Abwehrmaßnahmen tragen dazu bei, ihre Steuereinnahmen zu schützen und Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Missbrauch zu bekämpfen. In Österreich ist die Liste in der Hinsicht relevant, als das für die Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung eine Niedrigbesteueuerung in diesen Ländern vermutet wird (§ 10a Abs. 11 KStG). Desweiteren besteht eine Meldeverpflichtung wenn Zahlungen an ein in diesem Land verbundenes Unternehmen getätigt werden (§ 5 Abs. 1 lit. b EU-MPfG).