Neues zu DBA-China und DBA-Neuseeland

Bei den beiden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und China bzw. Österreich und Neuseeland sind Änderungsprotokolle in Kraft getreten. Das Protokoll mit China trat mit 19.11.2024 in Kraft und ist auf alle Einkünfte, die ab dem Steuerjahr 2025 bezogen werden, anzuwenden.

Das neue Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland ist mit 29.8.2024 in Kraft getreten. Die Änderungen bei den Abzugsteuern (vor allem geänderte Quellensteuersätze) sind seit 1.10.2024 anzuwenden, bei den übrigen Steuern ab dem 1.1.2025. Auf Neuseeländischer Seite sind die Änderungen des Protokolls auf Grund eines mit dem Kalenderjahr abweichenden Steuerjahres ab dem 1.4.2025 anzuwenden (das Steuerjahr in Neuseeland beginnt am 1.4. und endet mit dem 31.3. des Folgejahres).

Sowohl die Doppelbesteuerungsabkommen mit China und Neuseeland als auch die Änderungsprotokolle können auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen (BMF) abgerufen werden.