Jeder, der Auslandsdividenden erhält, kennt die Siutaion: Auf die Dividende wird im Ausland oftmals zuviel Quellensteuer in Abzug gebracht. Der Grund liegt darin, dass die ausländischen Staaten (bzw. deren Banken) den nationalen Quellensteuersatz in Abzug bringen, obwohl nach dem Doppelbesteueurngsabkommen ein niedrigerer Quellensteuersatz zur Anwendung käme.
Beispiel: Dividende aus Deutschland: Die Bank behält 26 % deutsche Kapitalertragsteuer ein. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen darf Deutschland aber nur 15 % Quellensteuer erheben.
Den zu viel einbehaltenen Anteil an der Quellensteuer (im obigen Beipsiel 11 %) muss sich der Anleger im mühsamen, zeitaufwendigen und mitunter teurem Erstattungsverfahren im jeweiligen Land zurückholen (in manchem Ländern ist das in der Praxis auch gar nicht möglich). Auf Grund des großen Aufwandes lassen viele Anleger die Erstattung ganz bleiben, und zahlen mehr Steuern als Sie eigentlich müssten.
Die EU hat diese Probelamik erkannt und hat nun einen Vorschlag zur Verbesserung der Situation gemacht. Im Rahmen der Initiative FASTER (Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes) sollen die Staaten dazu gebracht werden, dass von den auszahlenden Stellen (in der Regel Banken) sofort der richtige Quellensteuersatz (im oben angeführten Beispiel 15 % statt 26 %) in Abzug gebracht wird, oder dass die bisher mühsame und langwierige Erstattung der zu viel abgeführten Quellensteuer erheblich beschleunigt wird.
Eine Umsetzung des Richtlinienentwurfs in nationales Recht soll von den Staaten umgesetzt werden. Nach derzeitigem Stand soll die Richtlinie mit 1.1.2027 in Kraft treten. In der Praxis würde dies für Anleger mit internationalem Portfolio eine große Erleichterung bringen.