Geplant: GmbH Stammkapital sinkt auf 10.000 EUR

Um die Attraktivität der österreichischen GmbH weiter zu steigern, soll das Mindeststammkapital v0n 35.000 EUR auf 10.000 EUR gesenkt werden. Die Hälfte vom Stammkapital muss in Bar einbezahlt werden (also 5.000 EUR). Die Herabsenkung soll Unternehmensgründungen erleichtern. Die Mindest-Körperschaftsteuer sinkt entsprechend von 1.750 EUR auf 500 EUR (5 % des gesetzlichen Mindeststammkapital). Die bisher schon mit einem Stammkapital von 10.000 EUR bestehenden “gründungspriveligierten GmbH” und “GmbH light” können mit dem niedrigeren Stammkapital von 10.000 EUR fortgeführt werden, und es muss keine Erhöhung des Stammkapitals auf 35.000 EUR erfolgen (ursprünglich vorgesehen spätestens 10 Jahre nach der Gründung).

Die geplante Änderung des Mindeststammkapitals ist Teil des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (“Start-up-Paket”). Das Gesetz ist in Begutachtung, wobei die Frist zur Begutachtung und Stellungnahme bis 7.7.2023 festgesetzt wurde. Das geplante Herabsetzen des Mindeststammkapitals ist im vierten Quartal 2023 geplant.