Das alte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Argentinien war das bislang erste (und einzige) DBA, welches von einer Seite (Argentinien) komplett aufgekündigt wurde. Dieser äußerst seltene (und unübliche Schritt) erfolgte deswegen, da argentinische Bürger unter Ausnutzung einiger Bestimmungen des DBA in gewissen Situationen gänzlich steuerfreie Kapitaleinkünfte lukrieren konnten (weder Steuer in Österreich noch in Argentinien). Anstatt diese Bestimmungen im DBA im Vertragswege mit Österreich zu ändern (wie das üblicherweise der Fall ist), kündigte Argentinien das DBA komplett. Seither (2008) besteht zwischen Österreich und Argentinien kein DBA mehr, wodurch die Gefahr einer Doppelbesteuerung bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit in beiden Ländern droht.
Am 6. 12. 2019 wurde mit Argentinien in Buenos Aires ein neues Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet (355 dB 27. GP). Die parlamentarische Beschlussfassung in Österreich erfolgte bereits am 10. 12. (Nationalrat) bzw am 17. 12. 2020 (Bundesrat). In Argentinien ist diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ausständig. Das Abkommen ist daher noch nicht in Kraft. Es ist jedoch absehbar, dass das DBA mit Argentinien in einiger Zeit in Kraft treten wird. Wir halten Sie diebezüglich weiterhin auf dem Laufenden.