EAS des Jahres 2021

Im Rahmen der so genannten “Express Antwort Service” (EAS) beantwortet das Bundesministerium für Finanzen (BMF) Fragen zu konkreten Sachverhalten mit internationalem Konnex. Diese EAS-Beantwortungen stellen die Rechtsmeinung des BMF zu einem konkreten Sachverhalt dar, haben rechtlich jedoch keine Qualität wie ein Gesetz oder eine Verordnung. Die in der EAS geäußerte Rechtsmeinung hat mangels Zuständigkeit des BMF nicht einmal Bindungswirkung im konkreten (angefragten) Einzelfall (mangels Zuständigkeit; zuständig für den Einzelfall ist immer das Finanzamt und nicht das BMF). Die EAS-Auskünfte stellen dennoch eine interessante Auslegungshilfen für den Steuer-Praktiker dar, wie das BMF die von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und das österreichische Außensteuerrecht auslegt.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die im Jahr 2021 ausgegebenen EAS-Auskünfte des BMF. Zu den einzelnen EAS haben wir im Laufe des Jahres auch eine News auf unserer Homepage verfasst (siehe dazu die Links im jeweiligen Titel).

EAS Nr. Datum TITEL
3429 16.03.2021 Notwendige Substanzerklärung bei DBA-Entlastung an der Quelle
3430
3431 12.4.2021 Besteuerung von Bezügen eines Vorstandsmitglieds einer slowakischen AG
3432 1.6.2021 Betriebsstätte bei Hilfstätigkeit im Konzern?
3433 2.7.2021 Geschäftsführervergütung bei Ferngeschäftsführung

Neues Buch “Arbeitskräfteüberlassung”

Am 22.12.2021 erschien im Linde Verlag das neue Buch “Arbeitskräfteüberlassung, Arbeitsrecht-Steuerrecht-Fallbeispiele” welches von Mag. Paul Hollaus gemeinsam mit Steuerberater Dr. Stefan Haas und Rechtsanwältin Mag. Bettina Poglies-Schneiderbauer verfasst wurde. Der große Erfolg der ersten Auflage (noch erschienen als “SWK-Spezial”) und wesentliche Neuererungen im Arbeits- und Steuerrecht seit der 1. Auflage im Jahr 2014 haben eine Neuauflegung des Buches notwendig gemacht.

Auch die 2. Auflage des Werkes bietet eine gesamthafte Darstellung der Thematik: Vom arbeitsrechtlichen Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung über Sonderfragen bis zu den steuerlichen Folgen für Überlassende, Beschäftigende und überlassene Arbeitskräfte. Inkl. Änderungen durch die LSD-BG-Novelle 2021.

Kaufen können Sie das Buch im Handel oder Sie bestellen es direkt beim Linde Verlag. Hier gehts zur Bestellung.

Arbeitskräfteüberlassung und Abzugsteuer

Bei der Arbeitskräfteüberlassung von ausländischen Unternehmnen an österreichische Beschäftiger kommt eine Abzugsteuer (Quellensteuer) von 20 % zur Anwendung. Die Abzugsteuer soll die Besteueurng der ausländischen Arbeitskräfte in Österreich sichern und Steuerumgehung vermeiden. Die Abzugsteuer muss dann nicht einbehalten werden, wenn dem österreichischen Beschäftiger ein vom österreichischen Finanzamt ausgestellter Befreiungsbescheid vorgelegt wird (Voraussetzung für die Erteilung des Befreiungsbescheides ist die steuerliche Erfassung der Arbeitslöhne in Österreich, sprich die Implementierung einer österreichischen Lohnverrechnung).

Wenn die Abzugsteuer einbehalten wird, kann diese zur Erstattung beantragt werden, wenn eine (Nach-)Versteuerung der in Österreich tätigen Arbeitskräfte nachgewiesen wird. Sollte nachgewiesen werden können, dass die Abzugsteuer höher ist als die (fiktiv) nachversteuerten Löhne, kann der Unterschied zwischen der Abzugsteuer und der fiktiven Steuer zur Erstattung beantragt werden. Falls die Abzugsteuer niedriger ist als die (fiktive) Einkommensteuer der in Österreich tätigen Arbeitskräfte, ist kein Teil der Abzugsteuer durch das Finanzamt zu erstatten (VwGH vom 23.4.2021. 2020/13/0089).