Steuermaßnahmen der OECD-Staaten betreffend COVID-19

Nicht nur in Österreich sondern auch in anderen Staaten macht man sich Gedanken, wie den Konsequenzen der COVID-19 Krise auf wirtschaftlicher Ebene begegnet werden kann. Die OECD (ein Klub von 30 wirtschaftlich “reichen” Staaten) hat eine aktuelle Liste veröffentlicht, welche steuerlichen Maßnahmen von den jeweiligen Mitgliedsländern gesetzt wurden.

Nach einer ersten Auswertung durch uns haben die meisten Staaten die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen verlängert und großzügige Steuerstundungen eingeführt. So hat beispielsweise Chile die Möglichkeit einer Steuerstundung eingeführt oder Dänemark die Bezahlung von Steuerschulden flexibilisiert und eine Ratenzahlung eingeführt. Manche Staaten haben, so wie Österreich auch, einen steuerlichen Verlustrücktrag implementiert (d.h. Verluste aus dem aktuellen Steuerjahr können mit Gewinnen aus den letzten Jahren verrechnet werden).

In Österreich wurde die Umsatzsteuer auf bestimmte Artikel reduziert oder gänzlich aufgehoben (z.B. bei Schutzmasken). Ein Herz für Hygiene Maßnahmen haben auch die Finanzminister der meisten anderen OECD-Staaten entdeckt und ebenfalls Umsatzsteuerbefreiungen oder Reduzierungen auf Güter des täglichen Bedarfs, die im Rahmen der COVID Krise verstärkt gekauft werden, eingeführt (z.B. wurde in Griechenland der Umsatzsteuersatz von 24 % auf 6 % für medizinische Handschuhe, Masken und Seifen reduziert). In Deutschland wurde die Umsatzsteuer (Standardsatz) im zweiten Halbjahr 2020 von 19 % auf 16 % reduziert (mittlerweile ab 2021 wieder bei 19 %) und in Indonesien werden Guthaben aus der Umsatzsteuer (= Vorsteuerüberhang) nunmehr rascher an die Steuerpflichtigen zurück bezahlt.

Neben den Maßnahmen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer gibt es in den diversen Staaten auch noch weitere interessante Ideen den Steuerpflichtigen unter die Arme zu greifen. Dies reicht von der Reduzierung der Grundsteuer (Kazachstan), bis zur Steuerbefreiung in bestimmten roten COVID-Zonen (Italien) bis zur Reduzierung der Autosteuer um 70 % beim Neukauf eines PKW (Korea – ob nur für Einheimische (Hyundai-)Autos oder für alle Autos ist unklar). Großbritannien plant die Einführung eines Abschreibungssatzes von 130 % (!!) bei bestimmten Investitionen (d.h. es ist möglich, mehr von der Steuer abzusetzen als bezahlt wurde; genannt wird dies in Großbritannien “Super-deduction”).

Die Corona-Krise hat also nicht nur gesundheitliche Folgen sondern sorgt auch für einen interessanten Steuercocktail in der Wirtschaftswelt.