Wie bereits berichtet, meldet Österreich bestimmte Finanzdaten auf Basis diverser Abkommen an ausländische Staaten. Im Gegenzug erhält Österreich auch die Informationen von ausländischen Stellen betreffend den von in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen. Beispiele für diese Abkommen sind beispielsweise der CRS (Common Reporting Standard – geregelt in Österreich im “Gemeinsamer Meldestandard Gesetz” GMSG) oder das FATCA Abkommen mit den USA. Auf diesem Weg sollen die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten über ausländische Einkünfte informiert werden.
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Darüber hinaus verlangt das österreichische Steuerrecht zur Geltendmachung von diversen Vergünstigungen mit Auslandsbezug (z.B. bei der (Steuer-)Befreiung für Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG), dass mit diesen Staaten eine “umfassende Amtshilfe” möglich ist. Eine “umfassende Amtshilfe” bedeutet, dass Informationen betreffend steuerlich relevanten Sachverhalten zwischen den Behörden der beteiligten Staaten auf Basis eines Abkommens (z.B. eines Doppelbesteuerungsabkommen) ausgetauscht werden können. Diesbezüglich hat das BMF (Bundesministerium für Finanzen) eine Information veröffentlicht, welche die Staaten mit denen eine “umfassende Amtshilfe” vereinbart ist, auflistet. Neben allen EU Staaten sind auch manche exotische Staaten erstmals vertreten wie beispielsweise Kap Verde oder Kenia. Auch mit diesen Staaten kann Österreich zukünftig Steuerdaten austauschen um steuerlich relevante Sachverhalte zu überprüfen. Das bedeutet, dass das Netz an Informationen immer engmaschiger wird, und die österreichische Finanz immer mehr über ausländische Einkünfte von in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen informiert wird.