Wie aus Deutschland mit der Steuer Identifikationsnummer (Str. ID Nr.) bereits bekannt, soll auch die in Österreich erteilte Steuernummer nunmehr lebenslange Gültigkeit haben. Bislang ist es so, dass bei einem Umzug innerhalb Österreichs oder bei einem Wegzug aus Österreich eine neue Steuernummer erteilt wird, wenn sich die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes ändert (z.B. wenn eine im Burgenland wohnhafte Person nach Vorarlberg umzieht erhält sie eine neue Steuernummer zugeteilt).
Nunmehr ist es so, dass die bereits vorhandenen Steuernummern mit 4.7.2020 “eingefroren” werden und auch nach einem Finanzamtswechsel (z.B. vom Finanzamt Eisenstadt zum Finanzamt Bregenz) gleich bleiben. Dies geht “Hand in Hand” mit der neuen Organisationsstruktur der Finanzämter da geplant ist, dass es ab 1.1.2021 auch nur mehr ein “Finanzamt Österreich” gibt. Neu erteilte Steuernummern (ab 5.7.2020) sind daher ebenfalls unbegrenzt gültig (haben dasselbe 9 stellige Format), wobei das Finanzamt, welches die Steuernummer erteilt hat, nicht mehr erkennbar ist (bislang ist es so, dass die ersten beiden Ziffern der 9 stelligen Steuernummer auf die Zuständigkeit des Finanzamt hingewiesen haben, z.B. 38 steht für Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart).
Die unveränderlichen Steuernummern gelten dann sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich.