Rund um die korrekte steuerliche Vorgehensweise drehen sich in der Steuer-Industrie seit einiger Zeit diverse Neu-Deutsche Begriffsbestimmungen. Dies sind Tax Compliance, Tax Controversy und Tax Certainty (“CCC”). Im Folgenden informieren wir was unter den jeweiligen Fachbegriffen zu verstehen ist.
TAX Compliance
Bei diesem Begriff geht es darum, sich an die bestehenden Gesetze zu halten, und diese möglichst genau zu befolgen (was in der Praxis auf Grund der Vielzahl an unterschiedlichen Gesetzen und der korrekten Auslegung oftmals schwierig ist; auch wenn man die Gesetze rechtsrichtig befolgen will, ist in der Praxis – zum Beispiel auf Grund unklarer Rechtslage – die “korrekte” Anwendung eines Gesetzes oftmals schwierig; jüngstes Beispiel ist das EU-Meldepflichtgesetz, bei dem die Auslegung zahlreiche Unklarheiten – z.B. welche “Gestaltung” ist denn überhaupt zu melden ? – mit sich bringt).
TAX Controversy
Nachdem die Steuergesetzgebung – trotz anderslautender Beteuerungen durch die Politik – immer komplexer und undurchsichtiger wird (die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von nationalen Vorschriften bis hin zu internationalen Bestrebungen zu mehr “Steuergerechtigkeit”) steht der Steuerpflichtige oftmals vor Rechtsunsicherheit bezüglich seiner steuerlichen Situation. Im Rahmen der Tax Controversy geht es darum, den Steuerpflichtigen gegenüber anderen Beteiligten (idR Finanzbehörden) zu vertreten und seine Rechtsposition zu verteidigen. Dies kann zum Beispiel bei Finanzstrafverfahren oder bei der Auslegung und Interpretation von Steuergesetzen bei Betriebsprüfungen der Fall sein.
TAX Certainty
Dieser Fachausdruck bedeutet, dass der Steuerpflichtige möglichst frühzeitig Rechtssicherheit über seine steuerliche Position erlangt. War und ist es bislang so, dass dem Grunde nach erst nach einer (Betriebs-)Prüfung durch die Finanzbehörde oder eines Urteils eines (Finanz-)Gerichts der Steuerpflichtige endgültige Sicherheit über die korrekte (oder nicht korrekte) steuerliche Vorgehensweise hat, besteht bei der Tax Certainty die Bestrebung, bereits vor Umsetzung einer steuerlichen Vorgehensweise die Korrektheit der steuerlichen Vorgehensweise zu erlangen. Dies kann zum Beispiel im Rahmen von Rulings oder (Vorab-)Auskünften durch die Finanzbehörde sein bis hin zur laufenden (Steuer-)Kontrolle (so zusagen ein laufendes “Controlling” oder eine durchgehende Betriebsprüfung durch das Finanzamt).