Am 19.9.2019 wurden Teile der ursprünglich geplanten Steuerreform 2020-2023 im Nationalrat doch noch beschlossen. Ursprünglich war geplant, dass die unter der alten Regierung beschlossenen Vorhaben in den Jahren 2020-2023 sukzessive in mehreren Schritten gesetzlich normiert und in der (türkis-blauen) Legislaturperiode im Nationalrat beschlossen werden sollten. Die ursprünglichen geplanten Vorhaben können Sie unter folgenden News finden.
Nach dem Platzen der Regierung haben sich die beiden ehemaligen Regierungsparteien im Rahmen eines Initiativantrags (dies ist ein Gesetzesantrag der von mindestens fünf Abgeordneten des Nationalrates eingebracht wird) darauf verständigt, Teile der Steuerreform 2020-2023 trotz der Auflösung der Regierung dennoch umzusetzen. Die Neuregelungen umfassen eine Reihe von Änderungen von bestehenden Gesetzen bzw. auch die Kodifizierung von neuen Gesetzen (z.B. komplett neues “Digitalsteuergesetz”, Abgabenänderungsgesetz 2020. Steuerreformgesetz 2019). Hier finden Sie die wichtigsten nunmehr im Nationalrat beschlossenen neuen gesetzlichen Bestimmungen.
Darüber hinaus wurde nunmehr auch noch folgendes beschlossen:
– Eine Steuer auf Online-Werbeumsätze in Höhe von 5 % (“DIGI-Tax”). Diese Steuer soll von großen (Internet)-Unternehmen auf Umsätze aus inländischen Online-Werbeumsätzen eingehoben werden. Dafür wurde ein eigenes Gesetz (“Digitalsteuergesetz”) beschlossen. Der Steuer unterliegen Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von zumindest 750 Mio. EUR und im Inland von zumindest 25 Mio. EUR.
– Aus der Sicht des österreichischen Außensteuerrechts (“Internationales Steuerrecht”) besonders interessant ist die neue Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen für Steuerausländer im Rahmen der “beschränkten Steuerpflicht”. Hier finden Sie dazu unsere News. Dies kann zu massiven steuerlichen Konsequenzen (Steuernachzahlungen) für betroffene Personen führen.
– Neue Pauschalierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen (bis zu einem Umsatz von 35.000 EUR). Dies soll zur (Steuer-)Vereinfachung und Entbürokratisierung führen. Siehe dazu unsere News.
– Organisatorsich wird ein “Finanzamt Österreich” eingeführt (Zusammenlegung der Finanzämter und Einrichtung einer Betrugsbekämpfungsbehörde innerhalb des Finanzministeriums – so genanntes “Amt für Betrugsbekämpfung”). Großbetriebe werden nunmehr vom “Finanzamt Großbetriebe” betreut, und die Zollämter werden zum “Zollamt Österreich” zusammengefasst (Finanz-Organisationsreformgesetz-FORG).
– Sozialversicherung: Bei “Selbständigen” (Sozialversicherungspflicht bei der SVA) und Bauern erfolgt eine Senkung des Krankenversicherungsbeitrages um 0,85 % auf 6,8 %. Bei Arbeitnehmern wird die “SV-Rückerstattung” bei niedrigen Einkommen erhöht.
Fazit: Obwohl die Steuerreform etwas hinter den Erwartungen bezüglich Entlastung (Adaptierung der Steuersätze und Progressionsstufen; Entfall der “kalten Progression”) und Entbürokratisierung (Stichwort: Vereinfachung des Steuerrecht) zurück bleibt, ist dennoch für viele Gruppen eine Begünstigung gegeben. Vor allem Geringverdiener und Pensionisten (durch höhere Absetzbeträge) aber auch manche Unternehmer (durch bessere Pauschalierungsmöglichkeiten und niedrigere Sozialversicherungsbeiträge) scheinen Profiteure der Steuerreform 2020 zu sein. Für manche Steuerausländer kann es durch den neuen Pflichttatbestand bei der Abgabe von Steuererklärungen zu großen Steuernachzahlungen kommen. Im Rahmen der “DIGI-TAX” wird in Europa eine Vorreiterrolle bezüglich der Besteuerung von Internet-Unternehmen eingenommen (es planen auch eine Reihe von weiteren Ländern bis zur Einführung einer EU-weiten Regelung ähnliche Steuern). Es bleibt abzuwarten, welche Schwerpunkte eine neu gewählte Regierung setzen wird (Einführung einer CO2-Steuer? Abschaffung der “kalten Progression”?).