Diese drei Staaten waren im Jahr 2017 weltweit die ersten Staaten, die das von der OECD initiierte Multilaterale Instrument (MLI) ratifiziert haben. Das MLI ist ein Steuerabkommen welches aus dem OECD-“BEPS Projekt” (Action PLAN against Base Erosion and Profit Shifting) hervorgegangen ist. Das BEPS-Projekt bezweckt, steuerschädliche Maßnahmen und Gewinnverkürzungsmethoden von international tätigen (Groß-)Konzernen zu unterbinden. Damit soll für mehr Steuergerechtigkeit gesorgt werden (ob dies jedoch gelingt steht in den Sternen).
Die Intention des MLI ist es, die von den einzelnen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu ändern. Dazu werden jedoch nicht die bestehenden DBA (weltweit wurden zwischen den einzelnen Staaten ca. 3.000 dieser Abkommen abgeschlossen) zur Gänze abgeändert, sondern nur einzelne Bestimmungen in den jeweiligen DBA “modifiziert” und erneuert. In diesem Zusammenhang bedeutet “modifiziert”, dass (einzelne) bestehende Bestimmungen durch das MLI an den entsprechenden Stellen “überschrieben” werden. Welche Bestimmungen dies sind, hängt immer von den jeweiligen DBA-Partnerländern ab und ist von Abkommen zu Abkommen unterschiedlich. Aus österreichischer Sicht soll nach derzeitigem Stand mit 38 DBA-Partnerstaaten (von derzeit ca. 90) eine Änderung in den jeweiligen DBA auf Grundlage des MLI erfolgen.
Die Übernahme der Bestimmungen im MLI erfolgt von österreichischer Seite eher “zurückhaltend”. Dem Grunde nach sollen nur die im MLI angeführten “Mindeststandards” in das österreichische DBA-Netzwerk übernommen werden. Die Mindeststandards betreffen die Verpflichtung zur Vermeidung von doppelter Nicht-Besteuerung (keine “weißen” Einkünfte), die Verhinderung von (DBA-)Abkommensmißbrauch (durch Einführung eines Principial-Purpose Test) und die Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen (z.B. durch bessere Verwaltungsabläufe und schnellere und einfachere Verständigungsverfahren). Weiterführende Regelungen des MLI werden von österreichischer Seite nicht übernommen da argumentiert wird, dass diese bereits von der österreichischen Abkommenspolitik und DBA-Auslegung abgedeckt sind.
Mit den österreichischen DBA-Partnerstaaten Polen und Slowenien erfolgten die ersten Änderungen in den bestehenden DBA-Abkommen. Die zwischen Österreich und Polen bzw. Österreich und Slowenien abgeschlossenen DBA sind seit 1.1.2019 in ihrer durch das MLI geänderten Form wirksam und anzuwenden. Die aktuellen DBA sind auf der Homepage des Finanzministeriums zu finden. Mit weiteren fünf Staaten (Frankreich, Israel, Litauen, Serbien, Slowakei) sind die durch das MLI neu gefassten DBA im Hinblick auf Quellensteuern ebenfalls mit 1.1.2019 wirksam und mit Hinblick auf die anderen Steuern mit 1.1.2020.
Zukünftig bleibt es also spannend, welche weiteren österreichischen DBA durch das MLI abgeändert werden. Ebenso ist durch die Modifizierung der betreffenden Bestimmungen die Komplexität der DBA-Auslegung gestiegen und es ergeben sich bereits jetzt eine Reihe von Zweifelsfragen. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Zum Update betreffend der neuen österreichischen DBA im Jahr 2019 verweisen wir Sie auch auf unsere NEWS vom März 2019.
UPDATE (23.10.2019)
Mittlerweile wurde das MLI von einer Reihe weiterer Staaten ratifiziert (insgesamt 9 weitere Staaten, zum Beispiel Belgien, Dänemark, Indien und die Schweiz). Dies bedeutet, dass in diesen Staaten das MLI im Jahr 2019 in Kraft getreten ist und in vielen Fällen ab dem Jahr 2020 zur Anwendung kommt (im Verhältnis zu den von diesen Staaten genannten “MLI-fähigen” DBA’s). Welche Auswirkungen dies auf das österreichische DBA-Netzwerk haben wird, werden wir Ihnen demnächst in einer weiteren News darlegen.
UPDATE (3.11.2019)
Mit 5 weiteren Staaten wird das DBA durch das MLI ab 2020 geändert. Siehe dazu unsere News.