Steuerparadiese in Europa

Bei dem Gedanken an Steuerparadiese (also Staaten mit niedrigen oder keinen Steuern) denkt man zuerst an weit entfernte Inseln in der Karibik oder an bekannte Finanz Offshore-Zentren wie zum Beispiel Panama. Dabei entwickeln sich manche europäische Staaten im Kampf um wohlhabende Personen auch zu regelrechten Steueroasen. Vielen ist nicht bewußt, wie Nahe so manches Steuerparadies liegt.

Bestes Beispiel ist Portugal. Beim Kampf um vermögende Personen ist es durch diverse Maßnahmen der Regierung möglich, wenig bis keine Steuern für bestimmte Einkünfte zu bezahlen. Als Beispiel hierfür ist eine Steuerbegünstigung für ausländische Pensionen zu nennen, die unter gewissen Voraussetzungen in Portugal nicht besteuert werden, wenn diese aus dem Ausland zufließen. So hat Portugal beispielsweise mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, nach dem die ausbezahlte Pension nicht im Kassenstaat (ausländischer Staat) besteuert werden darf, sondern nur in Portugal. Erhebt Portugal nach seinem innerstaatlichen Recht jedoch keine Steuer auf die ausländische Pension, bleibt diese im Endeffekt steuerfrei (eine inländische portugiesische Pension unterliegt jedoch der Steuerpflicht mit bis zu 48 % !). Diese Begünstigung veranlasst viele (nord-)europäische Rentner dazu, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Portugal zu verlagern, um dort die Algarve, Pastéis de Nata und steuerfreie Pensionszahlungen zu genießen.

Desweiteren erlässt Portugal so genannten “Rückkehrern” (d.h. Personen die von Portugal weg gezogen sind und nach Portugal zurück kommen) bis zu 50 % der Einkommensteuer für eine Dauer von bis zu fünf Jahren. Darüber hinaus wird ein Teil der Rückzugskosten erstattet (bis zu 6.000 EUR). Damit sollen qualifizierte Personen, die im Rahmen der Krise in den letzten Jahren das Land verlassen haben bewogen werden, wieder zurück zu kehren.

Auch andere europäische Staaten haben Steuervergünstigungen für bestimmte Gruppen von (zu ziehenden) Personen geschaffen. Beispielshaft ist Italien zu nennen, welches gegen eine Zahlung von 100.000 EUR im Jahr ausländische Einkünfte von der italienischen Einkommensteuer befreit. Diese Regelung ist sogar auf Familienangehörige erweiterbar (gegen weitere Zahlung von 25.000 EUR pro Familienangehörigen). Wechselt daher ein portugiesischer Fußballstar von (Real-)Madrid (Spanien) nach (Juventus-)Turin (Italien) und hat er hohe (nicht-italienische) Marketing-, Lizenz- oder Kapital- Einkünfte ist es denkbar, dass diese in Italien nicht versteuert werden müssen, wenn die angeführte Regelung in Anspruch genommen werden kann.

Zusammenfassend lässt sich daher feststellen, dass die Steuerparadiese (für manche) oftmals vor der Haustüre bzw. im nahen europäischen Ausland liegen.