DBA Russland: Änderungen ab 2020 durch neues Protokoll

Zwischen Österreich und Russland wurden im Rahmen eines Protokolls einige Änderungen im bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbart. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang vor allem die neuen Bestimmungen bei Dividenden, zum Informationsaustausch und zur Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuern zwischen beiden Staaten. Insgesamt wird das DBA durch das neue Protokoll dem OECD-Musterabkommen 2017 in wesentlichen Punkten angeglichen und aktualisiert bzw. auf einen aktuellen Stand gebracht. Nähere Details finden Sie dazu auch in unseren News vom 03.09.2018.

Das Protokoll wurde nunmehr von beiden Staaten im innerstaatlichen Recht verankert (ratifiziert) und ist somit am 20. Juni 2019 in Kraft getreten. Anzuwenden sind die Änderungen gemäß Artikel 10 des Protokolls ab dem Steuerjahr 2020 (sowohl in Österreich als auch in Russland).

In einer ergänzenden Erklärung schränkt Österreich die territoriale Anwendbarkeit des Protokolls (und des DBA) auf die Grenzen Russlands vor Annektierung der Krim ein.