Das Bundesministerium für Finanzen hat in einer neuen Verordnung (BGBl II 120/2019) jene Liste aktualisiert, welche die teilnehmenden Staaten betreffend des Gemeinsamen Meldestandard Gesetz (GMSG) anführt.
Die teilnehmenden Staaten verpflichten sich, gewisse Kontoinformationen (u.a. Name und Steuernummer der wirtschaftlich berechtigten Person eines Kontos, jeweilige Steuernummer, Kontosaldo- oder wert) untereinander auszutauschen. Auf diesem Weg sollen die Finanzbehörden Informationen von Auslandskonten ihrer steuerpflichtigen Bürger erhalten. Es soll damit sicher gestellt werden, dass Auslandsvermögen im Ansässigkeitsstaat deklariert und steuerlich korrekt behandelt wird.
Innerhalb der EU sind alle Länder in diesen Informationsaustausch eingebunden (§ 91 Z 1 GMSG). Darüber hinaus sind alle in der Liste angeführten Länder verpflichtet, die entsprechenden Kontoinformationen auszutauschen (§ 91 Z 2 GMSG). Dazu zählen Länder wie beispielsweise Australien, Brasilien oder Hongkong. Aber auch vermeintliche Steueroasen wie zum Beispiel die Kaiman Inseln oder Guernsey sind vom GMSG umfasst.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch die bestehenden internationalen Vereinbarungen und Meldeverpflichtungen die Transparenz immer größer wird. Die Information von im Ausland bestehenden Finanzkonten wird den jeweiligen Finanzbehörden zugänglich gemacht. Wir empfehlen daher eine korrekte steuerliche Erfassung um nachträgliche strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns gerne kontaktieren.
Die vollständige Liste können Sie hier abrufen.
Zur steuerlichen Behandlung von Kapitaleinkünften siehe auch unsere NEWS vom 21.8.2018.