Höchstbeitragsgrundlage | (täglich) | € 174,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | (monatlich) | € 5.220,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | (jährlich für Sonderzahlungen (SZ) | € 10.440,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | (monatlich für freie DN ohne SZ; ASVG, GSVG, BSVG) | € 6.090,00 |
Geringfügigkeitsgrenze | (monatlich) | € 446,81 |
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