Vermietung von Immobilien – Niedrigere Umsatzsteuer

Bei der Vermietung von Immobilien für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen (beispielsweise in Hotels und Pensionen) kommt es zum 1.11.2018 zu einer Senkung des Umsatzsteuersatzes von 13 % auf 10 %. Konkret gilt dies für

  • die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt Nebenleistungen (als Nebenleistung ist auch ein ortsübliches Frühstück anzusehen, wenn der Preis im Beherbergungsentgelt enthalten ist),  und
  • die Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke samt Nebenleistungen, wenn dafür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird.

Interessant ist die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 13 % auf 10 % nicht nur für die “klassische” Hotellerie sondern auch für die kurzfristige Vermietung von Wohnraum (Stichwort “AirBnB”). Falls bisher Umsatzsteuerpflichtig vermietet wurde und der 13 %ige-Umsatzsteuersatz anzuwenden war, kommt es auch hier zu einer Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf 10 %.