Update (06.09.2018):
Das Jahressteuergesetz 2018 wurde am 14.8.2018 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist somit in Kraft getreten (BGBl I Nr. 62/2018 vom 14. August 2018).
News vom 10.7.2018:
Das Jahressteuergesetz 2018 wurde nunmehr am 4. Juli 2018 im Nationalrat beschlossen. Das neue Gesetz enthält eine Reihe von steuerlichen Änderungen, unter anderem des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes sowie der Bundesabgabenordnung.
Für den international interessierten Beobachter ergeben sich vor allem bei Körperschaften weitgehende Änderungen. So wird eine Hinzurechnungebesteuerung („controlled foreign corporation rules“ bzw. „CFC rules“) bei ausländischen, niedrig besteuerten Tochtergesellschaften (z.B. Lizenzen, Dividenden) normiert.
Bei der Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren von österreichischen Körperschaften an ausländische Konzerngesellschaften wird das bestehende Abzugsverbot weiter verschärft. Als Maßnahme zur Erhöhung der Rechtssicherheit wird die Möglichkeit der Einholung eines Auskunftsbescheides nach § 118 BAO (“Tax Ruling”) auf internationale Sachverhalte erweitert (lesen Sie hier unsere bereits ergangene Information dazu).
Bei der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Z 6 EStG wird der Zeitraum, in dem die Stillen Reserven nachzuversteuern sind, von 7 Jahre auf 5 Jahre verkürzt (bei Anlagevermögen; bei Umlaufvermögen bleibt es bei 2 Jahre bzw. Raten).
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Bestrebungen, steuerliche Änderungen nur mehr in einem Jahressteuergesetz zu normieren, anstatt laufende Änderungen in den einzelnen Gesetzen durchzuführen, nur begrüßt werden kann. Das Jahressteuergesetz 2018 zeigt jedoch deutlich auf, dass die Änderungen für den Praktiker und den Steuerpflichtigen sehr umfangreich sind. Desweiteren wird abzuwarten sein, ob im laufenden Jahr trotz entgegen lautenden Äußerungen des BMF, nicht doch noch weitere Gesetzesänderungen veranlasst werden. Wir halten Sie diesbezüglich jedenfalls auf dem Laufenden.