Falls ein Steuerpflichiger Fragen zu einem konkreten Sachverhalt hat besteht die Möglichkeit, die Frage vorab vom Finanzamt im Wege eines Auskunftsbescheides klären zu lassen (“Tax Ruling”). Diese Auskunftsbescheide gibt es bei Fragen in Zusammenhang mit internationalen Sachverhalten bis dato jedoch nur dann, wenn es sich um Verrechnungspreisthemen handelt.
Mit dem neuen Jahressteuergesetz 2018 soll der Anwendungsbereich über Verrechnungspreisthemen hinaus generell auf Fragestellungen in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht erweitert werden (was das Bundesministerium für Finanzen unter dem Oberbegriff “internationales Steuerrecht” versteht ist jedoch unklar). Dies bedeutet, sollte hinkünftig eine Fragestellung auftreten, welche (ansatzweise) auch das Ausland betrifft, kann (voraussichtlich ab 2019) ein Auskunftsbescheid beantragt werden. Die Erledigung (Beantwortung der Anfrage durch Erlassung eines Bescheides) durch das Finanzamt hat dann innerhalb 2 Monaten ab Beantragung zu erfolgen.