Arbeitskräfteüberlassung: Neues Formular für Beantragung Befreiungsbescheid

Ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen (AKÜ) welche Personal nach Österreich überlassen benötigen einen Befreiungsbescheid um eine 20 %ige Abzugsteuer auf ihre Vergütungen zu vermeiden. Der Befreiungsbescheid ist beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart zu beantragen. Seit diesem Jahr gibt es dafür ein neues standardisierte Antragsformular („ZS-BB1“ samt Anlage „ZS-BB1a“). Das Formular soll den Steuerpflichtigen dabei unterstützen, die für die Erlangung eines Befreiungsbescheides notwendigen Informationen gesammelt dem Finanzamt übermitteln zu können.

Das Formular „ZS-BB1“ sowie die Anlage „ZS-BB1a“ kann auf der Homepage des BMF downgeloadet werden.

 

Highlights der US-Steuerreform 2018

Die US-Steuerreform 2018 hat es sich zum Ziel gesetzt die Steuerbelastung zu reduzieren und das amerikanische Steuerrecht zu vereinfachen. Sie war eines der großen Reformversprechen des amtierenden Präsidenten Donald Trump. Das neue Gesetz soll die größte US-Steuerreform seit dem Jahr 1986 sein und soll eine erhebliche Steuerentlastung für Bürger und Unternehmen bringen.

Mehr dazu erfahren Sie in einem von unserem Partner Hr. Mag. Hollaus verfassten Artikel, welcher in der Zeitschrift SWI (Heft 2/2018, Herausgeber: Linde Verlag) erschienen ist.

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