Sozialversicherung: Neue Anträge für Ausstellung der Bescheinigung A1

Zum Nachweis, in welchem Land international tätiges Personal innerhalb der EU/EWR/Schweiz der Sozialversicherungspflicht unterliegt, gibt es bekanntlich die Bescheinigung A1. Die maßgebliche EU Verordnung unterscheidet je nach Sachverhalt in welchem Land SV-Pflicht gegeben ist. Auf dieser Grundlage ist dann der entsprechende Nachweis (A1) zu beantragen.

Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat nun in einer Online-Publikation (NÖDIS Nr. 6/Mai 2017) veröffentlicht, welche Anträge für die Ausstellung der Bescheinigung A1 nunmehr österreichweit zu stellen sind.

  • E1 – Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen Mitgliedstaat,
  • E2 – Beschäftigung für einen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten,
  • E3 – Beschäftigung für mehrere Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten,
  • E4 – Selbständige und unselbständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten.

Im Rahmen einer “klassischen” Entsendung ist somit für die Beantragung des A1 hinkünftig das Formular E1 zu verwenden (https://www.noedis.at/cdscontent/load?contentid=10008.640316&version=1500959712). Die Beantragung ist auch via ELDA über ein diese Funktion unterstützendes Lohnverrechnungsprogramm  bzw. die ELDA-Software möglich.

Die neuen Anträge sollen zu einer Vereinheitlichung führen, da das Verfahren zur Erlangung der Bescheinigung A1 bislang von den GKK unterschiedlich durchgeführt wurde.