Die in den letzten Jahren aufgenommene Dynamik zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung nimmt weiter an Fahrt auf. Nicht zuletzt durch internationale Richtlinien (EU, OECD) gilt es für den österreichischen Gesetzgeber, immer neue Gesetze, Erlässe und Abkommen zu beschließen, die den genannten Zielen dienen sollen. Das Ergebnis ist ein immer größer werdendes Parket an neuen Bestimmungen.
Die neueste Entwicklung ist der Entwurf mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG) eingerichtet werden soll. Hintergrund dieses Gesetzesentwurfs ist die Tatsache, dass die “wahren wirtschaftlichen Eigentümer” in ein neues, noch zu etablierendes, Register eingetragen werden müssen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass nach außen auftretenden “Strohmänner” ein bestimmtes Vermögen zugerechnet wird, die eigentlichen Eigentümer dieses Vermögens jedoch im Verborgenen bleiben.