SV Abkommen Aktuell: Australien und Albanien

Betreffend den österreichischen Sozialversicherungsabkommen (SV-Abkommen) haben sich in letzter Zeit einige Neuerungen ergeben.

Mit Australien ist mit 1.3.2017 ein neues SV-Abkommen in Kraft getreten. Bei Entsendungen gibt es weiterhin eine 5 Jahres-Frist, innerhalb welcher weiterhin SV-Pflicht im Heimatstaat gegeben ist. Bei Tätigkeiten im Konzern (vorübergehender Anstellung bei einem Konzernunternehmen im anderen Land) kann nunmehr SV-Pflicht im Heimatstaat beibehalten werden (dies ging bisher nur mittels Antrag, der im Rahmen des neuen Abkommens nicht mehr notwendig ist).

Mit Albanien soll auch ein Abkommen zur Koordinierung der SV-Pflicht abgeschlossen werden. Eine entsprechende Regierungsvorlage liegt derzeit im Nationalrat zur Abstimmung vor. Das SV-Abkommen enthält Regelungen betreffend der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und regelt anzuwendende Rechtsvorschriften bei der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit.