Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung (Höchstbeitragsgrundlage) ab 2017 lauten wie folgt:
- täglich: € 166,00
- monatlich: € 4.980,00
- jährlich für Sonderzahlungen: € 9.960,00
- monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.810,00
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt voraussichtlich € 425,70 im Monat (ab 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr), der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG) € 638,55.
Die offizielle Kundmachung durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bleibt abzuwarten.