Zu Beginn des Jahres 2016 sind 2 neue DBA in Kraft getreten:
DBA Montenegro: Mit diesem DBA ist der letzte “Weiße Fleck” auf der europäischen DBA-Landkarte gelöscht worden. Seither ist mit allen europäischen Staaten (mit Ausnahme Islands) ein DBA in Kraft. Bei Aktiveinkünften (z.B. Unternehmensgewinnen, Einkünfte aus einem Dienstverhältnis) ist auf österreichischer Seite die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt anzuwenden.
DBA Chile: Seit längerer Zeit ist wieder einmal mit einem Südamerikanischem Land ein DBA in Kraft getreten. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist auf österreichischer Seite bei Aktiveinkünften die Befreiungsmethode anzuwenden. Im Protokoll zum DBA ist vereinbart, dass die Kommentare zum OECD-Musterabkommen sowie zum UN-Musterabkommen als Auslegungshilfe herangezogen werden sollen.
Ab dem Jahr 2017 tritt das DBA mit Turkmenistan in Kraft. Dieses DBA ersetzt das DBA Österreich-UdSSR, welches im Verhältnis zu Turkmenistan noch bis einschließlich 2016 anzuwenden ist.