Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 30.3.2015 eine Information veröffentlicht, wie bei Verständigungs- und Schiedsverfahren vorzugehen ist. Die Information soll vor allem zur Vereinheitlichung derartiger Verfahren dienen und Unklarheiten beseitigen. Es kann festgestellt werden, dass durch diese umfangreiche Information dem Steuerpflichtigen eine klare Handlungsanleitung bereit gestellt wird.
Die in den von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteueurngsabkommen (DBA) enthaltene Möglichkeit zur Einleitung eines Verständigungsverfahrens, sowie das EU-Schiedsübereinkommen, sollen sicher stellen, dass bei grenzüberschreitender Tätigkeit keine mehrfache Versteuerung ein und desselben Besteuerungssubstrats eintritt (= wirtschaftliche Doppelbesteuerung). In der Regel wird dies dadurch erreicht, dass nach Einleitung eines derartigen Verfahrens, eine Verständigung zwischen den beteiligten Staaten (bzw. deren Vertretungen wie zB. des BMF) erfolgt, um über die “richtige” Auslegung des Abkommens zu entscheiden.
Sollten Sie Fragen betreffend der BMF-Info und zu Verständigungs- und Schiedsverfahren haben oder sollten Sie ganz konkret des Risikos einer Doppelbesteuerung ausgesetzt sein, stehen Ihnen die Experten von HR TAX gerne zur Beratung zur Verfügung.