In der EAS – Auskunft 3344 hat das Bundesministerium für Finanzen die Frage beantwortet, inwieweit die Übernahme einer ausländischen Steuer eines Expatriates (Entsendung nach Finnland) durch den Arbeitgeber einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen kann.
Ergebnis: Übernimmt der Arbeitgeber im Rahmen einer Auslandsentsendung die in manchen Fällen dadurch entstehenden erhöhten Steuerbelastungen, liegt kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig Anspruch auf die Erstattung der im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers angerechneten finnischen Steuer hat. Durch die Berücksichtigung eines Vorteils würde sich lediglich die österreichische Steuer und damit auch der Anrechnungshöchstbetrag erhöhen, sodass im Ergebnis keine österreichische Steuer zu zahlen wäre. Demnach kann die Aufnahme des “Steuerdifferenzbetrages” unterbleiben.