Ausländische Gruppenmitglieder und ausländische Betriebstättenverluste – die Bedeutung der umfassenden Amtshilfe seit dem AbgÄG 2014

Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2014) hat der österreichische Gesetzgeber die geografische Reichweite der österreichischen Gruppenbesteuerung erheblich eingeschränkt. Demnach dürfen ausländische Nicht-EU-Körperschaften nur mehr insoweit als Gruppenmitglied fungieren, als Österreich mit dem jeweiligen Ansässigkeitsstaat über eine „umfassende Amtshilfe“ verfügt.

Ebenso entscheidet das (Nicht-) Vorliegen einer umfassenden Amtshilfe seit dem AbgÄG 2014 unter anderem auch darüber, ob ausländische Betriebsstättenverluste gem. § 2 Abs. 8 Z 4 EStG im dritten Jahr nach deren Ansatz in der heimischen Steuererklärung zwangsweise nachversteuert werden müssen oder nicht.

Ob eine „umfassende Amtshilfe“ vorliegt oder nicht, kann anhand folgender vier Rechtsquellen festgestellt werden:

  • Zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besteht aufgrund der Richtlinie der EU über die Amtshilfe im Bereich der Besteuerung (AmtshilfeRL) auf jeden Fall eine „umfassende Amtshilfe“.
  • Ebenso ist eine „umfassende Amtshilfe“ anzunehmen, wenn mit dem jeweiligen Land ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen wurde, welches eine „große“ Auskunftsklausel iSd Art. 26 OECD-MA vorsieht.
  • Darüber hinaus kann eine „umfassende Amtshilfe“ auch dann vorliegen, wenn ein spezielles Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen („TIEA“) zwischen Österreich und dem jeweiligen Staat vereinbart wurde.
  • In Zukunft soll auch das überarbeitete OECD-Amtshilfeabkommen in Steuersachen („OECD-AHA“) eine „umfassende Amtshilfe“ vermitteln. Hierzu ist jedoch festzuhalten, dass noch einige Staaten (darunter auch Österreich, China und Russland) die für die Anwendung erforderlichen Ratifizierungsschritte noch nicht gesetzt bzw. finalisiert haben.

Wir haben für Sie folgende Liste erstellt, mit denen Österreich (neben den EU-Ländern) derzeit eine “umfassende” Amtshilfe besitzt: Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Armenien, Australien, Bahrain, Barbados, Belize, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Georgien, Gibraltar, Hongkong, Indonesien, Israel, Japan, Jersey, Kanada, Katar, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Philippinen, San Marino, Saudi-Arabien, Schweiz, Serbien, Singapur, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Türkei, USA, Venezuela, und Vietnam.